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Wenn man über mindestens einen Monat hinweg drei bis vier Nächte in der Woche schlecht schläft und sich tagsüber müde, erschöpft, antriebslos und in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt fühlt, sollten die Ursachen der Störung ärztlich abgeklärt werden.
Erste Anlaufstelle ist eine allgemeinärztliche Praxis. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass der Arzt möglichst genau über die Beschwerden in der Nacht, aber auch am Tage informiert wird. Denn die Befindlichkeit während des Tages liefert wichtige Hinweise auf Art und Ursache des gestörten Schlafes. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits zuhause folgende Fragen zu stellen und die Antworten aufzuschreiben:
- Seit wann besteht meine Schlafstörung?
- Leide ich unter Ein- oder Durchschlafproblemen?
- Wann beziehungsweise unter welchen Umständen ist es zu der Schlaflosigkeit gekommen?
- Bessert oder verschlechtert sie sich unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel nach körperlicher Bewegung oder wenn ich früher oder später als gewohnt zu Bett gehe)?
- Was habe ich bislang gegen meine Schlafprobleme unternommen (Arzt- oder Heilpraktikerkonsultationen, sonstige Maßnahmen)?
- Welche – verschreibungspflichtigen und nicht-verschreibungspflichtigen – Arzneimittel nehme ich derzeit ein?
Leider verfügen längst noch nicht alle niedergelassenen Ärzte über ausreichende schlafmedizinische Kenntnisse. Um das Leiden möglichst rasch zu lindern, aber auch auf Druck ihrer Patienten, verschreiben deshalb viele Ärzte viel zu schnell Schlafmittel oder Antidepressiva – der Griff zum Rezeptblock als Ersatz für die eigentlich notwendige gründliche Ursachenforschung.
Je besser ein Arzt über schlafmedizinische Probleme informiert ist, desto zurückhaltender wird er mit der Verordnung von Medikamenten sein. Er wird stattdessen nach äußeren Störfaktoren, nach Ernährungsgewohnheiten und Lebensstil fragen, nach körperlichen Beschwerden sowie nach der Einnahme bestimmter Medikamente, die den Schlaf beeinträchtigen können. Außerdem wird er versuchen, sich ein möglichst genaues Bild von den aktuellen Lebensumständen zu machen, und sich nach beruflichen, familiären oder anderen Konflikten erkundigen. Möglicherweise wird er Patienten mit chronischen Schlafstörungen gleich an eine fachärztliche Praxis oder an eine schlafmedizinische Ambulanz überweisen. Schlafmittel verschreibt er allenfalls in einer akuten Notlage und nur für die Dauer von maximal zwei bis drei Wochen – nachdem er seine Patienten ausführlich über Risiken und unerwünschte Wirkungen aufgeklärt hat.
Wenn sich nach vierwöchiger Behandlung in der darauf folgenden Zeit ohne Schlafmittel immer noch keine erholsame Nachtruhe einstellt, empfiehlt es sich, einen Facharzt aufzusuchen. So sollten sich zum Beispiel starke Schnarcher (mit und ohne Atemstillständen) auf jeden Fall an einen Hals-Nasen-Ohren- oder an einen Lungenfacharzt wenden. Beim Symptom der unruhigen Beine oder bei Konzentrationsstörungen ist ein Neurologe, bei nächtlichem Juckreiz ein Internist der richtige Adressat.
Wer nach wie vor an Ein- oder Durchschlafstörungen, vielleicht auch unter Antriebslosigkeit leidet, sollte sich nicht scheuen, einen Psychiater zurate zu ziehen, da die Schlafprobleme möglicherweise auf eine Depression zurückzuführen sind. Führt auch die fachärztliche Therapie nicht innerhalb eines weiteren Monats zum Erfolg, sollte unbedingt eine Schlafambulanz aufgesucht werden.
Die gleiche Empfehlung ist schlafgestörten Patienten zu geben, die bereits eine lange Odyssee durch verschiedene Arztpraxen hinter sich haben. (Stiftung Warentest | www.test.de/buecher)
Authorin: Ingrid Füller, 2002
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