BVB Marktplatz

Inhalt

  1. Allgemeine Regelung zu den BVB
  2. Besondere Leistungen der Vertragsparteien
  3. Allgemeine Leistungen der Vertragsparteien
  4. Schlussbestimmungen

A. Allgemeine Regelung zu den BVB

1. Geltungsbereich und Vertragsinhalt

1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen (BVB Marktplatz) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäfte

NightDreamer GmbH

Alt Moabit 92

10559 Berlin,

vertreten durch die Geschäftsführung, (im Folgenden „schlaf.de“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgendem „Kunde/Händler“).

1.2 schlaf.de bietet Händlern (Unternehmen vgl. 1.2.2 der AGB) die Möglichkeit an

1.2.1  im Rahmen eines Dienstvertrages das Business-to-Consumer Handelssystem auf dem von schlaf.de betriebenen Onlinemarktplatz unter www.schlaf.de (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser BVB zu nutzen; mithin Waren im Zusammenhang mit dem Thema Schlafen zum unmittelbaren Verkauf Endkunden anzubieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Endkunden und oder sonstigen Drittanbietern, Zahlungsdienstleistern, Logistik etc. Verträge zu schließen bzw. Transaktionen durchzuführen.

1.2.2  sonstige Dienstleistungen wie z.B. für Marketing etc. durchzuführen.

1.3 Dem Kunden ist bewusst, dass schlaf.de in dem Anwendungsfall der BVB weder Vertragspartner noch rechtsgeschäftlicher Vertreter des Kunden ist. Sofern notwendig obliegt es dem Kunden notwendige rechtliche und leistungsspezifische Inhalte zu verantworten.

B. Besondere Leistungen der Vertragsparteien

2. Besondere Leistungen von schlaf.de

2.1 Der schlaf.de Marktplatz ist eine Plattform für Anbieter von Leistungen zu dem Thema Schlaf. Der Marktplatz verfügt über eine umfangreiche Funktionalität zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

2.2 Die konkreten Leistungen bestehen unter anderem in:

2.2.1        Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers;

2.2.2    Ermöglichung der Präsentation von Waren und Leistungen des Händlers (insbesondere visuell und mittels Beschreibung in Textform)

2.2.3    der Abschluss von Verträgen mit Endkunden (Unternehmer und Verbraucher); insbesondere durch Bereitstellung eines Shopsystems mit Möglichkeiten zur Abgabe von Angebots- und Annahmeerklärungen;

2.2.4    Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischenden Nutzern bzw. Vertragsparteien;

2.2.5    Schaffung von Werbe-Einträgen in dem jeweils vereinbarten Umfang insbesondere unter schlaf.de in sowie ggf. weiteren Internet-Plattformen bzw. Applikationen;

2.2.6        konzeptuelle Beratung und Hilfestellung bei der Gestaltung kundenspezifischer Inhalte;

2.2.7        die Veröffentlichung und Verbreitung von Werbeanzeigen bzw. Informationen mit werbendem Charakter.

2.3 schlaf.de behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu erweitern, zu modifizieren und insbesondere zu verbessern soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden. Eine Leistungsänderung ist insbesondere dann zulässig, wenn diese auf einer Rechtsänderung oder auf einer Änderung der Leistungen oder Bedingungen eines Vertragspartners des Anbieters beruht.

3. Zulassung und Zugang zum schlaf.de-Marktplatz / Inhaltsvorgaben

3.1 Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch schlaf.de.

3.2 Der Marktplatz steht Händlern (Unternehmen vgl. 1.2.2 der AGB) zur Verfügung. Ein allgemeiner Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

3.3 Der Händler hat im Rahmen der Anmeldung die Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen direkten Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail. Durch die Zulassung kommt einen Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen schlaf.de und dem Händler zustande.

3.4 Die Erstellung einer Waren- oder Leistungspräsentation obliegt dem Händler. Waren, Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur präsentiert und nachgefragt werden, wenn die Notwendigkeit des Nachweises in die Beschreibung der Waren, Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Waren, Güter oder Dienstleistung tatsächlich nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben werden.

4. Abschluss von Verträgen mit Endkunden

4.1 Händler haben die Möglichkeit, ihre Leistungen konkret zu beschreiben bzw. Dokumente (z. B. Datenblätter, Anleitungen o.ä.) bereitzustellen. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und Leistungen stellen kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern sind eine Einladung an den Käufer/Endkunden ein Angebot abzugeben.

4.2 Der Händler wird nach dem Eingang einer Bestellung dem Endkunden unverzüglich (das heißt spätestens binnen 24 Stunden) die Annahme oder Ablehnung des Angebotes bestätigen.

4.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem im Rahmen der Produktpräsentation angegebenen Verkäufer zustande. Das bedeutet, dass bei Auswahl mehrerer Produkte und Leistungen durch den Abschluss des Bestellprozesses unter Umständen Verträge mit mehreren verschiedenen Anbietern geschlossen werden. Mit der Zusammenfassung der Bestellung und der Übermittlung der Annahmeerklärungen übersenden wir hierzu eine Übersicht.

4.4 Die Abwicklung der unter schlaf.de geschlossenen Verträgen ist hinsichtlich der Lieferung/Erbringung/Gewährleistung ausschließliche Angelegenheit des Händlers.

4.5 schlaf.de kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Endkunden übernehmen. Bei Zweifeln ist der Händler gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

5. Vergütung

5.1 Die Vergütung der Leistungen von schlaf.de ist der konkreten Leistungsbeschreibung bzw. den Einzeldokumenten zu entnehmen.

5.2 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von schlaf.de bzw. wenn eine derartige nicht vorhanden ist nach der üblichen Vergütung (im Sinne von §§ 612 Abs. 2 BGB) zuzüglich Nebenkosten (z.B. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

6. Provision

6.1    Für alle Händler auf schlaf.de wird es eine einheitliche Provision von 15 % für verkaufte Produkte oder Dienstleistungen geben – unabhängig davon, wie viele Artikel angeboten werden. Die Provision wird auf den Bruttoverkaufspreis berechnet. Die Nettoprovision wird zzgl. 19% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

C. Allgemeine Leistungen der Vertragsparteien

4. Allgemeine Leistungspflichten der schlaf.de

4.1 schlaf.de stellt den Händler die vertragsgegenständlichen Leistungen zur zweckgebundenen Nutzung zur Verfügung.

4.2 Soweit die schlaf.de kostenfreie vertragsgegenständliche Leistungen zur Verfügung stellt, hat der Händler auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der Leistungen wird schlaf.de den Händler soweit möglich informieren.

4.3 schlaf.de wird soweit erkennbar dem Händler unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Händlers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich, objektiv nicht ausführbar oder nicht vertragsgemäß sind. schlaf.de ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen (insbesondere die vom Händler dargestellten und/oder erbrachten Leistungen) inhaltlich zu untersuchen und zu prüfen, ob jene vollständig und oder rechtskonform sind.

4.4 Dem Händler ist bekannt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen der schlaf.de Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen können. Sie können daher von schlaf.de dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Händler unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.

4.5 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der schlaf.de bestätigt worden sind und der Händler der schlaf.de alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat. Dies umfasst etwa die vereinbarungsgemäße Leistung von Anzahlungen, Erteilung von Genehmigungen und Freigaben, sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen. Bei nach dem Vertragsschluss erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Kommt der Kunde seinen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maß nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflichten der schlaf.de, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

4.6 Sind zur Herstellung der Leistungsbereitschaft der von der schlaf.de geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistung Mitwirkungshandlungen des Händlers erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung von Inhalten und/oder die Lieferung von Produktdaten), so werden diese Leistungen von schlaf.de nicht geschuldet. Sofern von der schlaf.de Unterstützungsleistungen angeboten werden und der Händler diese in Anspruch nehmen möchte, ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zu treffen.

4.7 schlaf.de kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Leistungen und/oder datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.

4.8 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von schlaf.de liegende und von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt entbinden die schlaf.de für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Händler in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert dieselänger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer der schlaf.de eintreten.

4.9 Sofern die schlaf.de für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände/Leistungen angewiesen ist, die sie nicht selbst erbringt und die zur Zeit der Auftragserteilung nicht aufLager sind bzw. beschafft werden können, ist der Händler zum Rücktritt vom Einzelvertrag berechtigt, soweit schlaf.de von ihrem Lieferanten/Subauftragnehmern nicht beliefert wird, die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder schlaf.de die Leistungen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur zu wesentlich erhöhten Marktpreisen (im Vergleich zu den im Verkehr üblichen) beschaffen kann. schlaf.de wird den Händler unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Händler gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

4.10   Sofern der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Adressat von (z.B. hoheitlichen) Genehmigungspflichten ist oder verpflichtet ist, Meldungen gegenüber öffentlichen Hoheitsträgern (z.B. Ministerien, Aufsichtsbehörden) oder sonstigen Dritten abzugeben, wird schlaf.de soweit möglich alle erforderlichen, ihr zugänglichen Informationen liefern und den Händler auf dessen Kosten unterstützen.

5. Allgemeine Pflichten / Obliegenheiten des Händlers

5.1 Der Händler ist verpflichtet eine geschuldete Vergütung zu zahlen.

5.2 Der Händler sichert zu, dass die von ihm der schlaf.de mitgeteilten Daten/Informationen richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der schlaf.de – unbenommen von 2.8 der AGB – auf entsprechende Anfrage binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität erneut zu bestätigen.

5.3 Der Händler verpflichtet sich, von schlaf.de zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, die schlaf.de  unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch die schlaf.de ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass  unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.

Sollten infolge des Verschuldens des Händler Dritte durch Missbrauch der Passwörter (Zugangsdaten) Leistungen der schlaf.de nutzen, haftet der Händler unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

5.4 Der Kunde ist verantwortlich, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend den für ihre Erbringung relevanten anwendbaren rechtlichen hoheitlichen Rahmenbedingungen (z. B. aufsichtsrechtliche Vorgaben, BGB, UWG, HWG, Health-Claims-Verordnung und Medizinproduktegesetz) erbracht werden können. Der Händler überwacht die hierauf anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen und teilt schlaf.de jede Änderung unverzüglich nach deren Ankündigung unter Angabe eventueller Auswirkungen auf die Leistungen mit.

5.5 Der Händler ist für die Administration, Konfiguration, Wartung und Pflege des Leistungsinhaltes (z.B. eingepflegte Daten/Informationen und nicht die von schlaf.de vertraglich zur Verfügung zu stellender Infrastruktur) grundsätzlich selbst verantwortlich. schlaf.de ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sollten diese Leistungen auch durch die schlaf.de erbracht werden, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

5.6 Der Händler darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen durch die schlaf.de, veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.

5.7 Sofern der Händler gegen eine oder mehrere der Verpflichtungen gem. 5.2 bis 5.6 verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist die schlaf.de berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Händler ist hierüber – soweit möglich vorab – zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

Setzt der Händler den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung der schlaf.de nicht mehr zumutbar, kann die schlaf.de den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5.8 Der Händler verpflichtet sich die schlaf.de von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bedingungen gegenüber der schlaf.de geltend gemacht werden.

5.9 Es obliegt dem Händler, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Drittleistungen/Inhalte ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten, soweit dies nicht Bestandteil der von der schlaf.de zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen ist. Erkennt der Händler, dass die Datensicherungsmaßnahmen der schlaf.de nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Schlaf.de unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5.10 Die Leistungen der schlaf.de entbinden den Händler nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.

6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden

6.1 Die dem Händler obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten sind unentgeltlich zu erbringende Hauptleistungspflichten. schlaf.de gerät nicht in Verzug, sofern der Händler diese Pflichten nicht wie vertraglich vereinbart erfüllt hat. schlaf.de ist im Falle der dauerhaften Nichterbringung der Mitwirkungs- und Beistellpflichten durch den Händler unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, die außerordentliche Kündigung des Vertrages bzw. den Rücktritt vom Vertrag auszusprechen und die gesamte für die Restlaufzeit des Vertrags vereinbarte Vergütung sofort fällig zu stellen. Im letztgenannten Fall hat sich die schlaf.de den Vergütungsteil anrechnen zu lassen, der infolge der Nichterfüllung des Vertrags durch den Händler für die schlaf.de als aufwendungsbezogener Kostenanteil erspart wird.

Der Nachweis einer geringeren Schadenshöhe verbleibt dem Händler vorbehalten.

6.2 Der Händler kann die ihm obliegenden Mitwirkungs- und Beistellpflichten selbst erfüllen oder mit Einwilligung der schlaf.de Dritte mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen.

6.3 schlaf.de ist berechtigt den Händler auf Art, Umfang, Zeitpunkte und sonstige Details der von ihr zu erbringenden Mitwirkungs- und Beistellleistungen gesondert hinzuweisen.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Der Händler darf die Leistungen der schlaf.de für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen der schlaf.de nur dann zur Verfügung stellen, wenn die schlaf.de eingewilligt hat.

7.2 Der Händler erwirbt bei einer Bereitstellung von den vertragsgegenständlichen Leistungen keine Eigentumsrechte.

7.3 Der Händler gewährleistet, dass er für vertrauliche Informationen (insbesondere auch Inhalte von Drittleistungen/Katalogdaten etc.), mit denen die schlaf.de im Rahmen der Vertragsausübung in Berührung kommt, das Recht (insbesondere die geistigen Schutzrechte) besitzt. Er stellt des Weiteren sicher, dass keine Rechte Dritter bestehen, welche die vertragsgemäße Nutzung der vonschlaf.de erbrachten, vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Händler behindern, einschränken oder ausschließen.

7.4 schlaf.de ist berechtigt, das von ihr während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Know-How nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen bzw. personenbezogene Daten des Händlers genutzt oder veröffentlicht werden.

7.5 Der Händler darf Datensicherungen nach den Regeln der Technik betreiben. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke der schlaf.de oder von Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen in anderer Weise als den BVB/AGB bzw. sonstigen Bestimmungen beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Die Anwendbarkeit der §§ 69 d, e UrhG bleibt – sofern einschlägig – hiervon unberührt.

7.6 Soweit dem Händler Nutzungsrechte für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingeräumt worden sind oder das Nutzungsrecht auf Zeit (also keine dauerhafte Überlassung) aufgrund der Vertragsbeendigung endet, hat der Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und sonstigen Informationen/Leistungen auf Anforderung an die schlaf.de zurückzugeben bzw. zu löschen, soweit der Händler nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

7.7 schlaf.de hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und vertraulichen Informationen des Händlers. Rechte und Pflichten hieraus unterliegen dessen ausschließlicher Verantwortung. Der Händler räumt der schlaf.de jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.

7.8 schlaf.de ist zudem berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum (Backup-RZ) vorzuhalten oder zur Beseitigung von Störungen, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

8. Schutzrechtsverletzung / Freistellungsanspruch

8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Händler Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen der schlaf.de geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

8.2 schlaf.de wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Händler zumutbarer Weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.

8.3 Voraussetzungen für die Haftung der schlaf.de nach Ziffer 8.2 sind, dass der Händler die schlaf.de von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der schlaf.de überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

8.4 Soweit der Händler die Schutzrechtsverletzung zu verschulden hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von der schlaf.de geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von der schlaf.de zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen die schlaf.de ausgeschlossen.

8.5 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw.  7. der AGB. hiervon unberührt.

9. Vertragslaufzeit und -beendigung

9.1 Soweit kein Termin für den Beginn der vertragsgegenständlichen Leistungen vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Abschluss aller relevanten Vertragsdokumente durch beide Parteien bzw. der Leistungserbringung.

9.2 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Händler eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

9.3 Ist für Dauerschuldverhältnisse kein Ende der jeweiligen Laufzeit vereinbart, kann der jeweilige Leistungsteil neben den in Vertrags-/Geschäftsbedingungen angeordneten Fällen durch den Händler mit einer Frist von 3Monaten und durch schlaf.de innerhalb von 1Monat jeweilig zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

9.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Vertragspartei ist schriftlich abzumahnen, und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es insbesondere nicht, wenn

  • der Händler die Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen ernsthaft und endgültig verweigert;
  • mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät;
  • der Händler, dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen der vertraglichen Bestimmungen (inkl. der AGB) verstoßen;
  • der Händler bei der Nutzung der Leistungen gegen Wettbewerbs- bzw. Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht;
  • in der Person des Händlers ein Wechsel eintritt, eine Firmenveräußerung erfolgt oder aber sich die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse derart ändern, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit des Händlers bestehen und
  • wenn über das Vermögen des Händlers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.

9.5 Jedwede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung vom Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn schlaf.de ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch schlaf.de verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Händler gegeben ist.

9.6 Für den Fall einer vereinbarten Laufzeit und bei Erfolgen der Kündigung aus einem durch den Händler zu vertretenden Grund, ist der Kunde ungeachtet der Beendigung der Leistungen von schlaf.de verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zu dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu leisten; dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass die schlaf.de durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch die schlaf.de bleibt hiervon unberührt.

9.7 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz und Vertraulichkeit) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung von schlaf.de bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.

D. Schlussbestimmungen

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Textform. Sollte schlaf.de nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB, sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.

10.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen schlaf.de nur mit rechtskräftig festgestellten oder von schlaf.de anerkannten Forderungen aufrechnen.

10.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der schlaf.de zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der schlaf.de ausgeschlossen.

10.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR).

Erfüllungsort (sowie Gerichtsstand für den Fall dass der Unternehmen nach 1.2.2 der AGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von schlaf.de. schlaf.de ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

10.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchen Fall gilt eine Bedingung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrags geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.